Als Reinigungskraft sei ihr ein 20%-Pensum pro Woche zumutbar. Es bestehe dabei eine verminderte Leistungsfähigkeit, welche in Bezug auf den Grund und das Ausmass nicht spezifiziert werden könne. Mit einer Wiederaufnahme der beruflichen Tätigkeit bzw. Erhöhung der Einsatzfähigkeit könne nicht gerechnet werden.29