In Richtung der Sichtweise der Suva scheint ferner zu deuten, dass der Versicherte (bereits) einen Monat nach dem Unfall wieder vollzeitlich in der schweren Tätigkeit als Holzzuschneider bei der B___ AG arbeiten konnte, was mit Blick auf die ihm obliegende Schadenminderungspflicht als positiv zu werten ist.