Das Gesagte gilt auch für die vom Versicherten im vorliegenden Beschwerdeverfahren eingereichte Bestätigung der C___ AG vom 24. Mai 2016, wonach das Pensum durch eine längere Mittagsruhe auf 90% und der Grundlohn zusätzlich zur zeitlich bedingten Lohnreduktion um 2% gekürzt werde, sobald die Suva eine Rente von 10% zugesprochen habe.