rungspflicht von Bedeutung sein dürfte. Auch dem Hausarzt Dr. N___ teilte die Suva auf Anfrage Ende September 2015 mit, dass aufgrund der umfassenden Abklärungen beim Arbeitgeber eine Rente nicht begründet sei, woraufhin die dem vorliegend angefochtenen Einspracheentscheid zugrundeliegende Verfügung vom 1. Oktober 2015 erging.