Der Beschwerde war eine schriftliche Bestätigung der C___ AG vom 24. Mai 2016 (Suvaact. 178) beigelegt, wonach das Pensum des Versicherten auf 90% gekürzt werde, sobald die Suva eine Rente von 10% zugesprochen habe. Ferner ein Schreiben von Dr. N___ vom 25. Mai 2016 (Suva-act. 177), dass der Versicherte - diesen habe er zuvor letztmals am 22. September 2015 gesehen - anlässlich einer Konsultation vom Vortag gemeint habe, der linke Fuss sei vor allem gegen Abend und nach langer Belastung nach wie vor schmerzhaft. Eine Einschränkung in der Arbeit sei deshalb nachvollziehbar.