D.3 Mit Entscheid vom 26. April 2016 (Suva-act. 178) wies die Suva die Einsprache ab, unter Bezugnahme auf die Beurteilung von Dr. D___ vom 28. Januar 2015. Betreffend Reduktion des Pensums am Arbeitsplatz - diese wäre gesundheitlich ohnehin nicht begründbar - fehle es an einer Vereinbarung bzw. Bestätigung des Arbeitgebers, weshalb sich der Versicherte mangels Disposition auch nicht auf den Vertrauensschutz berufen könne.