C.11 Gemäss Aktennotiz vom 16. März 2015 (Suva-act. 150) erfolgte auch noch eine Besprechung mit dem Versicherten in der C___ AG. Demnach umfasse seine Tätigkeit zu ca. 40% das Schweissen, zu ca. 20% das Zuschneiden von Blechen, zu ca. 35% die Endkontrolle und das Beizen sowie zu vielleicht 5% die Montage. Er könne alle Arbeiten im früheren Ausmass verrichten und sei so gut wie nie auf Montage. Er bemerke einfach jeweils so ab 15.30 bis 16.00 Uhr das Anschwellen seines Fusses und eine Schmerzzunahme, dies teilweise auch saison- bzw. belastungsabhängig. Das Hauptproblem sei, dass er ganztägig auf den Beinen stehe. Die früher behauptete Einschränkung von ca. 20% sei zu hoch bemessen.