Eine eindeutige Instabilität der Peronealsehnen sei weder klinisch noch radiologisch feststellbar und deshalb auch keine eindeutige Ursache der Beschwerden benennbar. Bei Leidensdruck und Kooperationsbereitschaft des Versicherten auch für eine allfällige Operation, der aber konservative Massnahmen wie das Tragen eines bis über das Sprunggelenk reichenden stabilen Schuhes während der Arbeit vorzuziehen wären, kämen weitere Abklärungen in Frage.