C.3 Mit Verfügung vom 3. Januar 2013 (Suva-act. 70) wies die Suva den vom Versicherten gestellten Antrag mangels erheblichen Integritätsschadens ab. Im Rahmen des vom Versicherten dagegen mit Schreiben vom 28. Januar 2013 (Suva-act. 73) angehobenen Einspracheverfahrens meinte Orthopäde Dr. E___ mit Bericht vom 11. Februar 2013 (Suvaact. 77), die Beschwerden seien wohl auf eine Läsion der Peronealsehnen zurückzuführen, doch lehne der Patient eine diagnostisch/therapeutische Infiltration ab. Daraufhin wies die Suva die Einsprache mit Entscheid vom 7. Mai 2013 (Suva-act. 80) ab.