In der mit 10% gewichteten Betreuung des fünfjährigen und schon sehr selbständigen Sohnes der mit dem Ehemann in der Einliegerwohnung wohnenden Tochter - beide seien ganztags erwerbstätig - bestehe keine Einschränkung. Zusammen mit einer Einschränkung von 20% in dem mit 10% gewichteten Bereich Verschiedenes bestehe - unter Berücksichtigung der zumutbaren Hilfe der Familienangehörigen - insgesamt eine Einschränkung von 13.5%. Während des Abklärungsgesprächs sei die Versicherte weinend neben der Abklärungsperson gesessen.