Die Wäsche (10%) könne sie nur noch über die Leinen werfen und diese auch nicht mehr bügeln oder flicken; auch Schuhe könne sie nicht mehr putzen, weshalb die Familie jeweils einfach neue kaufe; die Einschränkung betrage 20%, gewichtet also 2%. In der mit 10% gewichteten Betreuung des fünfjährigen und schon sehr selbständigen Sohnes der mit dem Ehemann in der Einliegerwohnung wohnenden Tochter - beide seien ganztags erwerbstätig - bestehe keine Einschränkung.