In der mit 5% zu gewichtenden Führung des Haushalts mit sechs bis sieben Zimmern, Plattenböden oder Laminat, zwei Bädern und Garten, sei die Versicherte nicht eingeschränkt. Im mit 35% gewichteten Teilbereich der Ernährung bestehe eine Einschränkung von 10%, gewichtet also von 3.5%. Im Teilbereich der Wohnungspflege (20%) betrage die Einschränkung 20%, gewichtet also 4%; da sie den Staubsauger nicht mehr benützen könne, habe sie alle Teppiche entsorgt. Im Teilbereich Einkäufe (10%) betrage die Einschränkung ebenfalls 20%, gewichtet also 2%. Die Wäsche (10%) könne sie nur noch über die Leinen werfen und diese auch nicht mehr bügeln oder flicken;