Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass – was im Wesentlichen unbestritten war – sich das Beschwerdebild der Beschwerdeführerin im Vergleich zur Einstellungsverfügung der IV-Stelle Appenzell Innerrhoden im Jahr 2011 geändert hat. Aufgrund der vorliegenden Akten, insbesondere der Berichte der Rehaklinik Bellikon, der SUVA-Kreisärztin med. pract. G___ sowie des SUVA-Kompetenzzentrums Versicherungsmedizin, ist von Schmerzen im rechten Handgelenksbereich und Einschränkungen im rechten Knie rechts auszugehen.