Die Beschwerdeführerin bringt grundsätzlich gegen die vorliegenden Arztberichte keine Einwendungen vor und reicht auch keine neuen ärztliche Berichte ein, welche die vorliegenden Unterlagen in Zweifel ziehen oder Hinweise auf allfällige weitere gesundheitliche Beschwerden liefern könnten. Sie weist darauf hin, dass sie zwar an einer Verletzung der rechten Hand und des rechten Knies, an chronischen Rückenschmerzen und Problemen mit dem rechten Fuss leide, jedoch beim heute vorhandenen Beschwerdebild die Einschränkungen mit dem rechten Arm/der rechten Hand und die damit