Auffällig auch das übertriebene Schonverhalten mit Tragen der Handgelenksmanschette und übertriebenem Schonhinken. Hierzu korreliere die seitengleiche palmare und plantare Beschwielung sowie die fehlenden muskulären Atrophiezeichen nicht. Zeichen eines CRPS fänden sich aktuell nicht. Aufgrund der durchgeführten Untersuchung sei die Zumutbarkeitsbeurteilung der Rehaklinik Bellikon zu übernehmen. Bezüglich des Kniegelenks sei keine Integritätsentschädigung geschuldet.44