Mit Verfügung vom 2. Juni 2005 sprach die IV-Stelle ihr ab 1. September 2003 eine ganze Invalidenrente zu.2 Am 17. März 2008 teilte ihr die IV-Stelle mit, dass weiterhin Anspruch auf die bisherige Invalidenrente bestehe.3 Im Rahmen des von Amtes wegen eingeleiteten Revisionsverfahrens führte die IV-Stelle erneut medizinische Abklärungen durch, unter anderem holte sie ein Gutachten beim Ärztlichen Begutachtungsinstitut GmbH, ABI, Basel, ein. Mit Verfügung vom 28. Januar 2011 hob die IV-Stelle daraufhin die Invalidenrente auf.4 Die dagegen erhobene Beschwerde wies das Kantonsgericht