Dabei setzte er sich ausführlich mit den Arztberichten der behandelnden Ärzte auseinander (IVact. 44, S. 31 ff.) und führte unter anderem an: „In den Akten wird zwar wiederholt die Diagnose einer Depression gestellt, was für den Klinikaufenthalt in Gais durchaus plausibel ist, für den letzten Arztbericht von Dr. F___ vom November 2012 ist dies jedoch sicherlich nicht mehr plausibel. Gut dokumentiert ist lediglich eine depressive Episode während des Aufenthalts in der Klinik Gais, so dass auch nicht von einer rezidivierenden depressiven Störung ausgegangen werden muss“ (IV-act. 44, S. 33). Die Vorinstanz ist dieser sorgfältig begründeten medizinischen Einschätzung zu Recht gefolgt.