1, S. 10, Ziff. 2), ist ebenfalls auf die ständige Rechtsprechung hinzuweisen, wonach es für den Aussagegehalt eines medizinischen Gutachtens nicht auf die Untersuchungsdauer ankommt, sondern der Aussagegehalt eines Gutachtes vielmehr davon abhängt, ob es inhaltlich vollständig und im Ergebnis schlüssig ist (Urteil des Bundesgerichts 8C_695/2015 vom 19. November 2015, E. 3.4). Dies ist beim in Frage stehenden Gutachten, wie sich aus nachfolgenden Erwägungen ergibt, der Fall, weshalb das Editionsbegehren des Beschwerdeführers abzuweisen ist.