Seite 4 100% zu erhöhen (IV-act. 45). Bei einem Gespräch am 18. September 2013 bei der Vorinstanz wurde der Beschwerdeführer darüber informiert, dass sein Rentenanspruch aufgrund der heutigen Rechtsprechung nicht mehr gegeben sei. Der medizinische Sachverhalt wurde dem Beschwerdeführer von Dr. G___ vom RAD ausführlich dargelegt und erklärt. Ebenfalls am Gespräch anwesend war eine Eingliederungsfachperson und der Beschwerdeführer erklärte sich mit beruflichen Wiedereingliederungsmassnahmen einverstanden (IV-act. 52).