2.5. Mit Bezug auf diese gutachterliche Einschätzung äusserte sich Dr. E___ im ersten Bericht vom 7. Mai 2014 (IV-act. 108) dahingehend, dass das Gutachten „inhaltlich plausibel“ sei. Seitens des RAD sei aber „noch keine abschliessende Stellungnahme zur Arbeitsfähigkeit möglich“; die gutachterliche Einschätzung betrage aktuell generell 50% Arbeitsfähigkeit adaptiert. Es wird eine dreimonatige stationäre Psychotherapie empfohlen mit anschliessenden beruflichen Massnahmen. Am 13. Juni 2014 wurde eine zweite RAD- Stellungnahme bei Dr. E___ eingeholt (IV-act. 115), in welcher Dr. E___ erneut ihre bisherige Einschätzung bestätigte.