Seite 9 Muskeln, Sehnen und Bänder stellt keinen äusseren Faktor dar, dem ein zwar nicht ungewöhnliches, jedoch gegenüber dem normalen Gebrauch der Körperteile gesteigertes Gefährdungspotenzial innewohnen muss (anstelle vieler: BGE 129 V 466, E. 4.2.2). Der Beschwerdeführer gibt selbst an, er habe die zum Aufbocken nötige Bewegung schon 100x gemacht, womit auch sinngemäss zum Ausdruck kommt, dass diese Bewegung für ihn bisher immer unproblematisch gewesen und er darin geübt war.