Seite 7 Beschwerdeführer im Fragebogen selbst bereits präzisiert hatte, dass die Besonderheit darin lag, dass er sein Motorrad schon 100x auf den Hauptständer gestellt habe, ohne dass so etwas geschehen sei. Im Fragebogen wurde sogar noch ausdrücklich nach einer Präzisierung, was genau Besonderes vorgefallen war, gefragt und als Beispiel namentlich auf ein Ausgleiten oder einen Sturz verwiesen (vgl. VI-act. 3, S. 2 und VI-act. 9)