In der elektronischen Schadenmeldung vom 18. Juli 2014 wurde der Sachverhalt wie folgt beschrieben (VI-act. 1): „Herr A___ wollte seinen Töff abstellen. Als er mit dem Fuss den Töffständer «runterdrücken» wollte, hat er sich die Achillessehne gerissen.“ - Am 22. Juli 2014 schickte die Vorinstanz dem Beschwerdeführer einen Fragebogen zu (VI-act. 3), in welchem der Beschwerdeführer am 29. Juli 2014 zur Frage, ob sich „etwas Besonderes (Ausgleiten, Sturz, usw.)“ ereignet habe, „ja“ ankreuzte und als Präzisierung auf die Frage, was genau passiert sei, ausführte: „Ich habe schon einige 100x mein