Das Verwaltungsgericht hatte sich mit dem am XX.XX.1963 geborenen Versicherten nach dessen Anmeldung bei der Invalidenversicherung vom 12. Dezember 2007 (IV-act. 1) wegen seit etwa Dezember 2005 bestehenden Nacken- und Schulterbeschwerden bereits zweimal zu befassen. Die von ihm gegen die Verfügung der IV-Stelle vom 3. November 2008 (IV-act. 48, 8/9), womit ihm bei einer 100%igen Arbeitsfähigkeit in einer leidensadaptierten Tätigkeit und einem Invaliditätsgrad von 31% eine IV-Rente verweigert worden war, erhobene Beschwerde wurde vom damaligen Verwaltungsgericht mit Ent-