1. Die Beschwerde von A___ wird abgewiesen und die Abweisung des Rentenerhöhungsgesuchs durch die Vorinstanz bestätigt. 2. Es wird darauf hingewiesen, dass ein allfälliger Anspruch auf berufliche Massnahmen nicht Gegenstand der im vorliegenden Gerichtsverfahren zu beurteilenden Rentenrevision ist. 3. Der Beschwerdeführerin wird eine Gerichtsgebühr von Fr. 800.-- auferlegt, unter Verrechnung mit dem von ihr in gleicher Höhe einbezahlten Kostenvorschuss. 4. Es werden keine Entschädigungen zugesprochen.