2.11 Zu prüfen bleibt, ob der Streitgegenstand im vorliegenden Beschwerdeverfahren über den formell gegebenen Anfechtungsgegenstand - nämlich die Verfügung betreffend Rentenrevision (IV-act. 80) - ausgedehnt werden muss oder soll und somit im vorliegenden Verfahren auch die Frage, ob der Beschwerdeführerin ein Anspruch auf die von ihr mittels Eventualantrag verlangten beruflichen Massnahmen zustehe, zu klären ist.