2.3 Dr. C___ geht in seinem Verlaufsbericht vom 14. Juli 2014 (IV-act. 72) davon aus, „bezüglich der bei der Versicherten vorliegenden Krankheitssymtomatik und den daraus resultierenden Funktionseinschränkungen“ habe sich seit dem letzten Bericht vom 19. Oktober 2012 „im Wesentlichen nichts verändert.“ Dieser Ansicht schliessen sich sowohl RAD-Ärztin Dr. D___ (IV-act. 73) als letztlich auch die Beschwerdeführerin selbst an (vgl. IV-act.