BGE 142 V 290 Erw. 4 [= 9C_178/2015 vom 4. Mai 2016]). 6.2 Mangels belastbarer Angaben hinsichtlich des Valideneinkommens des Beschwerdeführers ist auf einen Tabellenlohn abzustellen. Gemäss der Lohnstrukturerhebung (LSE) 2012 des Bundesamtes für Statistik betrug der Jahreslohn 2012 von in der Gastronomie auf Kompetenzniveau 1 tätigen Männern Fr. 44'760.--. Angepasst an die in dieser Branche im Jahr des frühestmöglichen Rentenbeginns 2014 übliche Arbeitszeit von 42.4 Wochenstunden beläuft sich das Einkommen auf Fr. 47'446.--;