4.4). Davon kann vorliegend keine Rede sein, nachdem der Beschwerdeführer nach Angaben der Klinik Gais nicht nur vor dem Eintritt die verordneten Antidepressiva nicht regelmässig eingenommen, sondern auch die weitere Einnahme der von der Klinik selber verordneten Medikation zufolge subjektiv empfundener Nebenwirkungen verweigert hat. Ausserdem hielt die Klinik ausdrücklich fest, weder die Formulierung eines psychotherapeutischen Behandlungsauftrages noch der Einstieg in einen bewussten Veränderungsprozess sei möglich gewesen.