In dieser Hinsicht attestierten die Ärzte der Klinik Gais in beiden Berichten zwar eine vollständige Arbeitsunfähigkeit vom 7. Dezember 2015 bis zum 22. Januar 2016, im Wesentlichen also für die Zeit des Klinikaufenthalts. Im Kurzaustrittsbericht ersuchten sie die nachbehandelnden Ärzte aber, eine allfällige Arbeitsunfähigkeit neu zu beurteilen, auf welche Bemerkung sie im Austrittsbericht überdies verzichteten.