5.2.3 Mit Blick auf die zwischen dem behaupteten Trauma und der von der Klinik Gais anerkannten psychischen Dekompensation liegende lange Zeitspanne von beinahe dreissig Jahren, während welcher der Beschwerdeführer nicht nur einer (vollzeitlichen) Erwerbstätigkeit nachging, sondern u.a. auch eine Familie mit vier Kindern gründete, erscheint die Diagnose einer PTBS vorliegend als unhaltbar. Abgesehen davon ist nicht die diagnostische Einordnung eines behaupteten Gesundheitsschadens entscheidend, sondern dessen konkrete Auswirkung auf die Arbeits- und Leistungsfähigkeit des Versicherten (Urteil des Bundesgerichts 9C_228/2013 vom 26. Juni 2013 Erw.