wenn die Verfahrensrechte der Parteien, insbesondere deren Anspruch auf rechtliches Gehör, respektiert worden sind, wobei sich in Bezug auf das letztgenannte Erfordernis die Seite 8 Verwaltung mindestens in Form einer Prozesserklärung geäussert haben muss (Urteil des Bundesgerichts 9C_540/2015 vom 15. Oktober 2015 Erw. 3.1).