Es erstaunt ferner wenig, dass Dr. H___ vom RAD diesen mit Aktennotiz vom 2. Oktober 2014 in einer leichten bis mittelschweren Tätigkeit als zu 100% arbeitsfähig bezeichnete, an welcher Beurteilung der RAD-Arzt auch nach dem Einwand des Versicherten gegen den Vorbescheid festhielt. Dessen Einschätzung einer 100%igen Arbeitsfähigkeit in einer leichten bis mittelschweren Tätigkeit schliesst sich auch das Obergericht an.