Seite 7 Tätigkeit - auf jeden Fall möglich sein müsse. Im seinem Arztzeugnis vom 18. August 2014 war sodann die Rede von einer 100%igen Arbeitsfähigkeit vom 18. bis 31. August 2014, doch wurde unten als Grund dieser "Arbeitsfähigkeit" Krankheit angekreuzt, weshalb es sich nur um eine Arbeitsunfähigkeit handelt konnte. Vor diesem Hintergrund kann den ungenauen und teilweise widersprüchlichen Angaben des Hausarztes Dr. G___