4.2 In der Folge benannte Hausarzt und Internist Dr. G___ im Bericht vom 28. Mai 2014 zusätzliche gesundheitliche Beschwerden, relativierte diese allerdings gleich selber, indem er in eher unpräziser Weise von einer deswegen in einer körperlich schweren Tätigkeit wie beispielsweise in einem Restaurant bzw. in der Gastronomie - der Beschwerdeführer war letztmals während einigen Jahren im F___-Imbiss erwerbstätig - zu etwa 30-50% eingeschränkten Arbeitsfähigkeit sprach, zugleich aber bemerkte, dass in einer leichteren Tätigkeit eine Teil-Arbeitsfähigkeit - eine solche attestierte er ja schon in einer schweren