C.4 Gemäss Aktennotiz des regionalärztlichen Dienstes der Invalidenversicherung (RAD) vom 2. Oktober 2014 (Dr. H___; IV-act. 29) sei dieser in leichten und mittelschweren Tätigkeiten zu 100% arbeitsfähig. Dagegen bestehe in körperlich sehr belastenden Tätigkeiten wegen der an Rücken und Schultern geklagten degenerativen Beschwerden eine leichte Einschränkung. C.5 Darauf abstützend stellte die IV-Stelle mit Vorbescheid vom 6. Oktober 2014 (IV-act. 30, 2/3) die Abweisung des Leistungsbegehrens in Aussicht.