B.2 Mit Schreiben vom 23. April 2014 (IV-act. 15, 2/19) nahm das Arbeitsinspektorat Ausserrhoden als Kontrollorgan Schwarzarbeit zuhanden der Staatsanwaltschaft Ausserrhoden Stellung. In Anbetracht des vom Versicherten im F___-Imbiss geleisteten Arbeitseinsatzes könnten die Arztzeugnisse nicht ernst genommen werden. B.3 Aus einem E-Mail des Arbeitsinspektorats vom 24. April 2014 (IV-act. 15, 1/19) geht hervor, dass E___ die Einsprache gegen die Busse von Fr. 5'000.-- zurückgezogen habe, der anwaltlich vertretene Versicherte gegen die Busse in gleicher Höhe jedoch nicht.