Immerhin meinte er aber unter Hinweis auf die berufliche Dekonditionierung zufolge langer Abwesenheit von einer Erwerbstätigkeit, die diesbezügliche Wiederangewöhnung sollte vorteilhafterweise stufenweise vor sich gehen, ausgehend von einem Pensum von 50%, das auf 80-100% steigerbar erscheine. Wenngleich die Aufgabe der Erwerbstätigkeit in erster Linie aus invaliditätsfremden Gründen erfolgte - entgegen der von der