Deshalb bezog sie auch einen Teil ihres Guthabens bei der Pensionskasse der SBB in Höhe von Fr. 150'000.--. Als das Projekt scheiterte, reiste das Paar während etwa fünf Jahren im Ausland und bezog nach der Rückkehr in die Schweiz Sozialhilfe, welche im Falle des Lebenspartners der Beschwerdeführerin ab 2007 durch eine Invalidenrente der Invalidenversicherung abgelöst wurde. Die Versicherte selber meldete sich Ende 2008 ein erstes Mal erfolglos an, u.a. auch wegen finanziellen Problemen und der Mühe, beruflich Fuss zu fassen. Die zweite Anmeldung erfolgte Ende Juni 2014 und damit nur rund vier Monate nach dem tätlichem Zwischenfall mit dem