B.4 Mit Aktennotiz vom 19. Februar 2015 (IV-act. 33) meinte der RAD, der Leidensdruck sei offenbar nicht gross genug, um alles für eine Besserung zu tun. Die Angaben Dr. E___ basierten nur auf telefonischen Konsultationen und kontrastierten mit dem von der Versicherten aus dem Schriftverkehr gewonnenen Eindruck, der weder mit einer Angststörung noch einer PTBS, sehr wohl aber mit einer im ersten IV-Verfahren nicht als invalidisierend anerkannten Persönlichkeitsstörung vereinbar sei.