B.3 Gemäss Bericht der Berufsberatung der Invalidenversicherung vom 16. Januar 2015 (IVact. 25) habe die Versicherte die Tätigkeit bei der SBB nur noch als Geldquelle gesehen und sich deshalb wie schon ihr Lebenspartner als Naturheilpraktikerin selbständig machen wollen. Aufgrund von Belastungen durch diesen und durch Amtsstellen fühle sie sich seit 2008 arbeitsunfähig.