A.4 Nach einer zusammenfassenden Aktennotiz des RAD vom 4. November 2009 (IVact. 3.23), wonach in angepasster Umgebung in jeder Tätigkeit von einer vollständigen Arbeitsfähigkeit auszugehen und eine möglichst wöchentliche Psychotherapie zu empfehlen sei, wies die SVA-SG das Leistungsbegehren mit Verfügung vom 4. Januar 2010 (IV-act. 3.26) mangels Invalidität ab.