3. 3.1 Im vorliegenden Fall ging Dr. C___ ab Beginn der Behandlung Mitte März 2013 von einer 50%igen Arbeitsunfähigkeit der Versicherten in der bisherigen Tätigkeit aus, Psychiater D___ jedoch erst ab November 2013, nachdem er vorher seit Behandlungsbeginn am 10. Mai 2013 noch eine vollständige Arbeitsunfähigkeit angenommen hatte. Der Internist ging im Bericht vom 10. Oktober 2013 von einer reaktiven Depression nach Mobbing am Arbeitsplatz mit Kündigung und von einer akuten Belastungsreaktion - beide Diagnosen erscheinen als mit der Zeit überwindbar - sowie von einem Alkoholüberkonsum aufgrund einer chronischen Schlaflosigkeit aus.