Seite 7 Gutachten J___ entspreche. Da der Invaliditätsgrad 72% betrage, bestehe Anspruch auf eine ganze Rente. B.10 Mit Duplik vom 10. April 2017 bemängelte die IV-Stelle eine fehlende Absprache über das weitere Vorgehen im Verfahren nach dem Widerruf der angefochtenen Verfügung. Erwägungen 1. Die von Amtes wegen vorzunehmende Prüfung der Prozessvoraussetzungen ergibt, dass diese sowohl hinsichtlich der Beschwerdeberechtigung als auch hinsichtlich der Form- und Fristerfordernisse erfüllt sind. Auf die Beschwerde ist deshalb einzutreten.