a) der Beschwerdeführerin: 1. Die Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 26. Oktober 2015 sei aufzuheben. 2. Der Beschwerdeführerin sei eine ganze Invalidenrente zuzusprechen. 3. Eventualiter sei die Angelegenheit zu weiteren Abklärungen an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer) zulasten der Beschwerdegegnerin. b) der Vorinstanz: Abschreibung des Verfahrens zufolge Gegenstandslosigkeit. Sachverhalt