gende Sachverhalt in medizinischer Hinsicht als ungenügend abgeklärt, weshalb der Suva der Nachweis des Wegfalls des Kausalzusammenhangs zwischen dem fraglichen Ereignis und den anhaltenden Beschwerden des Versicherten derzeit misslingt. An dieser Einschätzung ändert auch die nochmalige Stellungnahme PD Dr. G___ vom 24. Mai 2016 (Beilage zur Duplik), wonach sich eine SL-Bandruptur zusätzlich mit Signalalterationen im Sinne eines Knochenmarködems an beiden beteiligten Handwurzelknochen hätte manifestieren müssen, sich solche vorliegend zwar an verschiedenen Stellen fänden, allerdings in scharf