Ausserdem regte er eine neurologische Abklärung der vom Versicherten im Bereich des Nervus medianus und des Ramus superficialis Nervi radialis geklagten Gefühlsstörung an. Damit geht nicht nur Operateur Dr. F___, dessen intraoperativer Blick auf die geschädigten Strukturen wohl aussagekräftiger als die Ergebnisse radiologischer Abklärungen, und seien dies auch CT- und sogar MRI-Untersuchungen, sein dürfte, davon aus, dass das fragliche Ereignis vom 11. Dezember 2014 ursächlich für die SL- Bandläsion und die anhaltenden Beschwerden des Versicherten am rechten Handgelenk sei, sondern auch Dr. K___ sieht eine solche Möglichkeit.