__ am 16. Juni 2015 sprach er sich mangels bisherigen Erfolgs zwar ebenfalls gegen weitere Operationen aus, meinte abschliessend aber, dass eine SL- Bandverletzung durch das fragliche Ereignis sehr wohl möglich sei, zumal in den aktuellen wie auch bereits in den früheren Röntgenbildern keine signifikante radio-scaphoidale Arthrose feststellbar gewesen sei. Ausserdem regte er eine neurologische Abklärung der vom Versicherten im Bereich des Nervus medianus und des Ramus superficialis Nervi radialis geklagten Gefühlsstörung an.