Diese Beurteilung PD Dr. G___ wirkt insofern etwas ergebnisorientiert, als er abschliessend formulierte "Die Einstellung der Leistungen durch die Suva per 16.06.2015 [recte: 23.06.15] wird gestützt", welcher Satz in ähnlicher Form auch schon die Stellungnahme Dr. E___ vom 21. September 2015 abschliesst ("Die Verfügung der Suva vom 22.06.15 wird hiermit bestätigt").