Die radioscaphoidale Arthrose sei eine typische Folge einer vorbestehenden scapholunären Instabilität, könne aber bis anhin asymptomatisch gewesen sein. Zusammenfassend seien die nach dem 16. Juni 2015 geklagten Beschwerden an der rechten Hand nicht überwiegend wahrscheinlich auf das Ereignis vom 11. Dezember 2014 zurückzuführen, das allerdings mit der gleichen Wahrscheinlichkeit eine vorübergehende Verschlimmerung des krankhaften Vorzustandes bewirkt habe, wobei der Status quo sine in einer manuellen Erwerbstätigkeit zwölf Wochen nach einer Carpaltunnelspaltung erreicht worden sein sollte.